Die Ausbildungsentschädigung steht im Zusammenhang mit der Ausbildung und Entwicklung eines Spielers. Sie wird nicht allein deshalb ausgelöst, weil ein Spieler den Verein wechselt. Beim nationalen Vereinswechsel können nach dem ÖFB-Regulativ insbesondere die Art des Wechsels, die Registrierung, die Ausbildungszeiten, die beteiligten Vereine und die anwendbare Regelung maßgeblich sein. Auch die Frage, ob ein Wechsel unter die einschlägigen Voraussetzungen fällt, muss im Einzelfall beantwortet werden.
Für den Ausbildungsverein ist die lückenlose Zuordnung besonders wichtig. Vereinsdaten, Spielberechtigung, Ausbildungszeiträume und frühere Registrierungen müssen zusammenpassen. Für den aufnehmenden Verein ist entscheidend, welche Verpflichtungen aus dem Wechsel tatsächlich folgen und welche Stelle die Berechnung oder Abwicklung vornimmt.
Spieler und Eltern sollten darauf achten, dass eine vereinsinterne Forderung nicht ohne Prüfung als persönliche Schuld des Spielers dargestellt wird. Welche Rolle der Spieler im konkreten Verfahren hat, ergibt sich aus den Regeln und den Schreiben der zuständigen Stellen.