Lexikon
Spielervertrag von A bis Z.
Die wichtigsten Begriffe rund um Spielervertrag, Transfer und Sportrecht, verständlich erklärt und mit Verweisen auf vertiefende Themenseiten.
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BRANDAUER Rechtsanwälte
Salzburger Kanzlei für Sportrecht, Vertrags- und Wirtschaftsrecht
Hinter jeder Mandatsbetreuung steht ein eingespieltes Team aus Rechtsanwälten, Juristen und Spezialisten. Fragen zum Spielervertrag prüfen wir mit Blick auf Vertrag, Beweise, Fristen und wirtschaftliche Folgen.
S
- Sponsoring Sponsoring ist die vertragliche Verbindung einer finanziellen oder sonstigen Leistung mit der vereinbarten Darstellung oder Unterstützung eines Spielers, Vereins oder Projekts.
- Streitbeilegung Streitbeilegung umfasst die vereinbarten oder gesetzlich vorgesehenen Wege, einen Konflikt über Vertrag, Transfer, Vergütung oder Verbandsentscheidung zu klären.
V
- Vergütung Vergütung ist die gesamte vertraglich geschuldete Gegenleistung für die Tätigkeit des Spielers. Dazu können ein Fixbetrag, variable Bestandteile, Sachleistungen oder weitere vereinbarte Vorteile gehören.
- Vermittlung Vermittlung bezeichnet die Tätigkeit, einen Spieler oder Verein bei der Anbahnung oder dem Abschluss eines sportbezogenen Vertrags zusammenzubringen.
- Vertrag Eine Vereinbarung, durch die sich Spieler, Verein oder eine andere Vertragspartei zu bestimmten Leistungen und Gegenleistungen verpflichten. Beim Spielervertrag zählen neben Vergütung und Laufzeit auch Einsatz, Pflichten, Rechte und Beendigung.
Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
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