Spielervertrag
Lexikon

Minderjährige

Minderjährige sind Spieler, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für ihre Verträge und Vermarktung gelten besondere Anforderungen an Vertretung, Zustimmung und Schutz.

Kurz erklärt

Minderjährige sind Spieler, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für ihre Verträge und Vermarktung gelten besondere Anforderungen an Vertretung, Zustimmung und Schutz.

Vor einer Bindung sollten Alter, gesetzliche Vertretung, Vertragslaufzeit, Ausbildung, Vergütung und Beendigung sorgfältig geprüft werden. Auch Verbandsregeln können zusätzliche Vorgaben enthalten. Der Nachwuchs-Check strukturiert die ersten Fragen.

Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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