Vermittlung
Vermittlung bezeichnet die Tätigkeit, einen Spieler oder Verein bei der Anbahnung oder dem Abschluss eines sportbezogenen Vertrags zusammenzubringen.
Vermittlung bezeichnet die Tätigkeit, einen Spieler oder Verein bei der Anbahnung oder dem Abschluss eines sportbezogenen Vertrags zusammenzubringen.
Entscheidend sind der konkrete Auftrag, die zulässige Tätigkeit, die Vergütung und die Dokumentation der Rolle. Ein Vermittlungsvertrag sollte klar festhalten, für wen gehandelt wird und welche Leistung geschuldet ist. Die Einordnung gehört zum Schwerpunkt Berater und Vermittler.
Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
-
Transfer
Der Transfer ist der Wechsel eines Spielers von einem Verein zu einem anderen und umfasst die dafür erforderlichen Vereinbarungen und Meldungen.
-
Vergütung
Vergütung ist die gesamte vertraglich geschuldete Gegenleistung für die Tätigkeit des Spielers. Dazu können ein Fixbetrag, variable Bestandteile, Sachleistungen oder weitere vereinbarte Vorteile gehören.
Neuer Vertrag, Transfer, offene Vergütung oder Konflikt?
Im Sportrecht entscheiden Fristen und Beweise. Rufen Sie direkt an oder schreiben Sie uns, Rückruf innerhalb eines Werktags.
Direkter Draht in die Kanzlei.
Anschrift
BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg
Telefon
+43 662 6280000