Verlängert sich ein befristeter Profivertrag durch eine Option automatisch?
Nein. Maßgeblich sind die vertragliche Optionsklausel, die Berechtigung, die vereinbarte Frist, die Form und eine wirksame Erklärung. Die bloße Absicht, weiter zusammenzuarbeiten, genügt nicht ohne Weiteres.
Reicht eine E-Mail für die Ausübung?
Das hängt von der vereinbarten Form ab. Eine E-Mail kann ausreichen, wenn der Vertrag sie zulässt und die Erklärung eindeutig sowie fristgerecht zugeht. Entscheidend sind Klausel und Zugangsnachweis.
Kann die Option von sportlichen Bedingungen abhängen?
Ja, wenn der Vertrag solche Bedingungen vorsieht. Sie sollten objektiv feststellbar sein. Bei unklaren Begriffen wie „gute Leistung“ braucht es eine genaue Auslegung der gesamten Vereinbarung.
Gilt nach der Verlängerung automatisch das bisherige Gehalt?
Nicht zwingend. Die Vergütung für die Folgeperiode muss aus der Optionsklausel, dem Nachtrag und den zugehörigen Anlagen nachvollziehbar sein. Fixum, Prämien und Sachleistungen können unterschiedlich geregelt sein.
Welche Unterlagen sind für die Prüfung wichtig?
Vollständiger Vertrag mit Nachträgen, Optionsklausel, Ausübungserklärung, Zugangsnachweis, Nachweise zu Bedingungen und Abrechnungen vor sowie nach der behaupteten Verlängerung.