Spielervertrag

Dienstzettel nicht ausgehändigt: Geldstrafe nach § 7a AVRAG

§ 7a AVRAG: Wann droht wegen eines fehlenden Dienstzettels eine Geldstrafe? Strafrahmen, Zahl der betroffenen Spieler, frühere Bestrafung und spätere Aushändigung.

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4. Oktober 2026 · Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt

§ 7a AVRAG sieht eine Geldstrafe vor, wenn der Arbeitgeber einen nach § 2 Abs. 1 bis 4 geschuldeten Dienstzettel nicht aushändigt. Der gesetzliche Rahmen reicht grundsätzlich von 100 bis 436 Euro. Bei mehr als fünf betroffenen Beschäftigten oder einer rechtskräftigen Bestrafung nach § 7a innerhalb der drei Jahre vor der neuerlichen Übertretung gilt der Rahmen von 500 bis 2.000 Euro.

Die Behörde zählt unabhängig von der Zahl betroffener Arbeitnehmer nur eine Verwaltungsübertretung. Entscheidend sind die tatsächlich bestehende Dokumentationspflicht, die Aushändigung und die gesetzlichen Voraussetzungen für den konkreten Strafrahmen.

Kurze Einordnung

Prüfen Sie zuerst Ihre Rolle und den Stand der Unterlagen

Der Kurzcheck trennt die Vorbereitung im Verein von der Sicht des Spielers. Er ersetzt keine Prüfung des Arbeitsvertrags oder eines behördlichen Schreibens.

Sie können Ihre Situation gleich hier weiterleiten.

01 Frage 1

Aus welcher Sicht prüfen Sie den fehlenden Dienstzettel?

Ergebnis

Ihre Einschätzung

01

Zuerst ist die konkrete Pflicht nach § 2 AVRAG zu klären.

Prüfen Sie, ob ein ausgehändigter schriftlicher Arbeitsvertrag bereits alle erforderlichen Angaben enthält. Sichern Sie den Vertragsbeginn, die jeweils gültige Fassung und allfällige Zustellnachweise, bevor Sie die mögliche Verwaltungsübertretung beurteilen.
02

Der schriftliche Vertrag kann einen eigenen Dienstzettel ersetzen, wenn er vollständig und ausgehändigt ist.

Vergleichen Sie den Vertrag mit den erforderlichen Angaben und belegen Sie, welche Fassung dem Spieler wann übergeben oder elektronisch zugesendet wurde. Für mehr als fünf Betroffene oder eine rechtskräftige Bestrafung nach § 7a innerhalb der drei Jahre vor der neuerlichen Übertretung ist der erhöhte Strafrahmen zu prüfen.
03

Bei einem behördlichen Schreiben zählen Fristangaben, Verfahrensstand und Belege zur Nachholung.

Lesen Sie das behördliche Schreiben vollständig und sichern Sie den Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung. Wurde der Dienstzettel erst danach nachweislich ausgehändigt, sind Zeitpunkt und Zustellung zu belegen. Bei geringem Verschulden muss die Behörde nach § 7a von einer Geldstrafe absehen.
04

Ohne Unterlage lässt sich die Geldstrafe allein noch nicht beurteilen.

Sichern Sie den Arbeitsvertrag, Nachträge, Nachrichten zur Übergabe und das Datum des Arbeitsbeginns. Ein fehlender Dienstzettel beantwortet nicht automatisch, welche Entgelt- oder sonstigen Vertragsbedingungen vereinbart wurden. Halten Sie diese Fragen getrennt.
05

Ein vorhandener Vertrag muss auf Vollständigkeit und tatsächliche Aushändigung geprüft werden.

Prüfen Sie zuerst, welche Angabe fehlt oder von der Vereinbarung abweicht. Sichern Sie anschließend die erhaltene Fassung samt Übermittlungsdatum. Die Verwaltungsstrafe nach § 7a betrifft den Arbeitgeber und entscheidet nicht selbst über einen individuellen Anspruch aus dem Arbeitsvertrag.
06

Ein behördliches Schreiben erfordert eine Prüfung des konkreten Verfahrensstands.

Bewahren Sie das Schreiben, das Zustellkuvert und frühere Kommunikation zum Dienstzettel auf. Notieren Sie, wann Ihnen die Unterlage tatsächlich ausgehändigt wurde. Antworten Sie innerhalb einer im Schreiben genannten Frist und lassen Sie die Vertragsfrage von der behördlichen Geldstrafe getrennt prüfen.

Wann § 7a AVRAG eine Geldstrafe vorsieht

§ 7a knüpft an den Dienstzettel nach § 2 Abs. 1 bis 4 AVRAG an. Für einen Profiverein ist daher zunächst festzustellen, ob er im konkreten Arbeitsverhältnis Arbeitgeber ist und welche Dokumentationspflicht galt. Die Strafbestimmung macht nicht jeden Streit über eine Vertragsklausel zu einer Verwaltungsübertretung.

Ein gesonderter Dienstzettel kann entbehrlich sein, wenn ein schriftlicher Arbeitsvertrag ausgehändigt wurde und sämtliche erforderlichen Angaben enthält. Die WKO beschreibt diese Alternative ausdrücklich. Ein bloß intern abgelegter Vertrag genügt dafür ebenso wenig wie eine ausgehändigte, aber in den Pflichtangaben unvollständige Fassung.

Die Regeln über Spielerverträge und Vereinsrollen sind im Überblick Vereine und Spielervertrag eingeordnet. Hier geht es allein um die Verwaltungsstrafe wegen Nichtaushändigung, nicht darum, ob eine bestimmte Entgelt- oder Leistungsklausel wirksam vereinbart wurde.

Welche Strafrahmen § 7a AVRAG nennt

Für die Nichtaushändigung sieht § 7a eine Geldstrafe von 100 bis 436 Euro vor. Das ist ein gesetzlicher Rahmen und kein fixer Betrag, der in jedem Fall automatisch anfällt. Die Bezirksverwaltungsbehörde muss den konkreten Sachverhalt beurteilen.

Der erhöhte Rahmen liegt bei 500 bis 2.000 Euro. Er gilt, wenn mehr als fünf Arbeitnehmer betroffen sind oder der Arbeitgeber innerhalb der letzten drei Jahre vor der neuerlichen Übertretung nach § 7a rechtskräftig bestraft wurde. Eine bloße frühere Beanstandung ohne rechtskräftige Bestrafung erfüllt diesen zweiten Tatbestand nicht.

Die Zahl betroffener Profisportler ist deshalb ein relevantes Beweisdokument, aber sie bestimmt nicht allein die konkrete Strafhöhe. Ebenso muss geprüft werden, ob eine frühere Entscheidung tatsächlich rechtskräftig war und zeitlich in den gesetzlichen Dreijahreszeitraum fällt.

Wird für jeden betroffenen Spieler einzeln bestraft?

Nein. § 7a bestimmt ausdrücklich, dass der Arbeitgeber unabhängig von der Zahl der betroffenen Arbeitnehmer nur eine Verwaltungsübertretung begeht. Das Gesetz behandelt die fehlenden Dienstzettel daher nicht automatisch als eine eigene Übertretung pro Spieler.

Die Zahl bleibt trotzdem wichtig: Sind mehr als fünf Arbeitnehmer betroffen, greift der erhöhte Strafrahmen. Daraus folgt keine Vervielfachung auf sechs oder mehr einzelne Geldstrafen nach § 7a. Eine Liste der betroffenen Arbeitsverhältnisse hilft, beide Aussagen auseinanderzuhalten.

Für die Prüfung sollte der Verein festhalten, welche Arbeitnehmer welche Fassung erhalten haben und wann dies geschah. Bei der Zahl dürfen nur die vom konkreten Vorwurf erfassten Beschäftigungsverhältnisse einbezogen werden. Die endgültige Einordnung trifft die Behörde anhand des Einzelfalls.

Kann eine spätere Aushändigung die Geldstrafe verhindern?

Ja, aber nur unter den Voraussetzungen des § 7a. Stellt die Bezirksverwaltungsbehörde nach Einleitung des Strafverfahrens fest, dass der Arbeitgeber den Dienstzettel inzwischen nachweislich ausgehändigt hat und das Verschulden gering ist, muss sie von einer Geldstrafe absehen. Eine spätere Übergabe ohne Nachweis oder ohne geringes Verschulden erfüllt diese Regel nicht automatisch.

Die WKO hält in ihrer Information fest, dass bei einem erstmaligen Verstoß ein geringes Verschulden anzunehmen ist. Das ist eine Einschätzung der WKO zur Anwendung, keine zusätzliche Tatbestandsregel im Gesetz. Auch dann müssen die nachträgliche Aushändigung, der Zeitpunkt und die übrigen Umstände geprüft werden.

Der Verein sollte eine datierte Kopie des ausgehändigten Dokuments, den Übermittlungsweg und einen nachvollziehbaren Empfangsnachweis sichern. Entscheidend ist außerdem, ob die Aushändigung erst nach Einleitung des Strafverfahrens erfolgt ist. Eine allgemeine Schonfrist vor diesem Verfahrensschritt nennt § 7a nicht.

Welche Unterlagen Verein und Spieler sichern sollten

Für den Verein gehören Arbeitsvertrag, Nachträge, Dienstzettel, Versand- oder Empfangsnachweise und eine Liste der betroffenen Arbeitnehmer in eine gemeinsame Chronologie. Falls eine frühere rechtskräftige Bestrafung nach § 7a relevant sein könnte, sind auch deren Bescheid und Zustelldaten aufzubewahren.

Spieler sollten die erhaltene Vertragsfassung, den Dienstzettel, Nachrichten zur Übergabe und das Datum des Arbeitsbeginns sichern. Geht es zusätzlich um die Höhe oder Zusammensetzung der Vergütung, behandelt der Beitrag Entgeltbestandteile im schriftlichen Spielervertrag diese Dokumentation. Die Verwaltungsstrafe wegen Nichtaushändigung bleibt davon getrennt.

Bei einem Schreiben der Bezirksverwaltungsbehörde sind dessen Zustelldatum und die ausdrücklich genannte Frist maßgeblich. Legen Sie keine Frist aus allgemeinen Informationen zugrunde. Für eine rechtliche Einordnung sollten Verein oder Spieler den Arbeitsvertrag, alle Fassungen des Dienstzettels und die Behördenkorrespondenz vollständig bereithalten.

Häufige Fragen zur Geldstrafe nach § 7a AVRAG

Wird automatisch die Höchststrafe verhängt?
Nein. § 7a nennt einen Rahmen von 100 bis 436 Euro und unter bestimmten Voraussetzungen 500 bis 2.000 Euro. Die konkrete Sanktion setzt eine behördliche Beurteilung voraus.

Wird die Geldstrafe pro Spieler verhängt?
Nein. Für dieselbe Verwaltungsübertretung sieht § 7a unabhängig von der Zahl der betroffenen Arbeitnehmer nur eine Übertretung vor. Mehr als fünf Betroffene führen jedoch in den erhöhten Strafrahmen.

Kann ein schriftlicher Arbeitsvertrag den Dienstzettel ersetzen?
Ja, wenn er dem Arbeitnehmer ausgehändigt wurde und alle erforderlichen Angaben enthält. Die WKO nennt diese Alternative ausdrücklich. Ob sie im konkreten Fall erfüllt ist, hängt von Inhalt und Zustellung der tatsächlichen Vertragsfassung ab.

Reicht eine Aushändigung nach Beginn des Verfahrens immer aus?
Nein. Die Behörde muss nach Einleitung des Strafverfahrens die nachweisliche Aushändigung und ein geringes Verschulden feststellen. Erst dann hat sie nach dem Gesetz von einer Geldstrafe abzusehen.

Wann gilt der erhöhte Strafrahmen?
Wenn mehr als fünf Arbeitnehmer betroffen sind oder der Arbeitgeber innerhalb der letzten drei Jahre vor der neuerlichen Übertretung nach § 7a rechtskräftig bestraft wurde. Die Behörde prüft, ob eine frühere Bestrafung diese Voraussetzungen erfüllt.

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