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Jugendspieler am Sonntag: Beschäftigung nach dem KJBG

Darf ein Verein einen Jugendspieler am Sonntag einsetzen? Beschäftigungsstatus, KJBG-Altersgrenzen, Sportplatz-Ausnahme und jeder zweite freie Sonntag.

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16. September 2026 · Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt

Ein Jugendspieler darf am Sonntag nicht allein deshalb eingesetzt werden, weil ein Ligaspiel angesetzt ist. Zuerst muss feststehen, ob seine Tätigkeit als Beschäftigung im Sinn des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 gilt und welche Altersstufe vorliegt. Erst danach lässt sich die Sportplatz-Ausnahme des § 18 KJBG sicher einordnen.

§ 18 KJBG erlaubt bestimmte Arbeiten auf Sport- und Spielplätzen an Sonntagen und Feiertagen. Die Ausnahme hebt den Schutzrhythmus jedoch nicht vollständig auf: In den Fällen des § 18 Abs 2 muss jeder zweite Sonntag arbeitsfrei bleiben. Maßgeblich sind der tatsächliche Beschäftigungsstatus, die konkrete Tätigkeit und der dokumentierte Einsatzplan.

Kurze Einordnung

Welche Frage zum Sonntagseinsatz ist offen?

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01 Frage 1

Aus welcher Rolle prüfen Sie den Sonntagseinsatz?

Ergebnis

Ihre Einschätzung

01

Geburtsdatum, Schulpflicht und rechtliche Stellung bestimmen, welche KJBG-Regeln geprüft werden.

Ordnen Sie Geburtsdatum, Ende der Schulpflicht, Vertrag, Ausbildungsvereinbarung und die tatsächliche Organisation der Tätigkeit. Prüfen Sie danach, ob das KJBG auf das konkrete Verhältnis anwendbar ist.

02

Die Sportplatz-Ausnahme setzt eine Beschäftigung voraus, die in den Anwendungsbereich des KJBG fällt.

Trennen Sie Training, Spiel, Reise, Besprechung und private Freizeit. Halten Sie fest, wer die Tätigkeit anordnet, wo sie stattfindet und ob ein Dienst-, Lehr- oder Ausbildungsverhältnis besteht.

03

Bei Sonntagsarbeit auf dem Sportplatz muss der Einsatzplan den jeweils zweiten arbeitsfreien Sonntag sichtbar machen.

Erstellen Sie eine Chronologie aller betroffenen Sonntage und markieren Sie jene, an denen der Jugendliche beschäftigt war. Ordnen Sie jedem Einsatz die rechtliche Grundlage und den freien Ausgleichssonntag zu.

Wann das KJBG gilt und welche Altersgrenzen zählen

§ 1 KJBG erfasst Kinder mit Arbeiten jeder Art. Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres fallen darunter, wenn sie in einem Dienstverhältnis, Lehrverhältnis oder sonstigen Ausbildungsverhältnis stehen. Ein Verein muss daher zuerst die tatsächliche rechtliche Beziehung zum Jugendspieler klären. Die Bezeichnung als Akademie-, Förder- oder Spielervertrag beantwortet diese Frage allein nicht.

§ 2 Abs 1 KJBG definiert Kinder als Minderjährige bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres oder bis zur späteren Beendigung der Schulpflicht. § 3 erfasst als Jugendliche Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die nicht als Kinder gelten. Das Geburtsdatum reicht für die Einordnung daher nicht immer aus. Bei einem 15- oder 16-jährigen Spieler kann der Status auch vom Ende der Schulpflicht abhängen.

Für die Prüfung gehören Geburtsdatum, Schulstatus, Vertragsunterlagen und der tatsächliche Wochenplan zusammen. Ein bloß privates Spiel mit Freunden ist anders zu beurteilen als ein angeordnetes Training mit Anwesenheitspflicht, ein Ligaspiel oder eine Reise im Rahmen einer Ausbildung. Diese Unterscheidung entscheidet, ob der Sonntagseinsatz als Beschäftigung nach dem KJBG geprüft werden muss.

Der Schwerpunkt zu Nachwuchsspielern ordnet Vertrag, Schule und sportliche Entwicklung ein. Für die weitere Vertragsstruktur ist auch der Bereich zu Minderjährigen im Sport hilfreich.

Was die Sportplatz-Ausnahme des § 18 KJBG erlaubt

§ 18 Abs 1 KJBG enthält zunächst ein klares Verbot: Jugendliche dürfen an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen grundsätzlich nicht beschäftigt werden. Abs 2 nimmt unter anderem Arbeiten auf Sport- und Spielplätzen von diesem Verbot aus. Dazu können je nach konkretem Ablauf Tätigkeiten gehören, die unmittelbar mit einem Training oder Spiel auf dem Sportplatz verbunden sind.

Die Ausnahme ist eng an die konkrete Arbeitssituation gebunden. Sie macht aus jeder Aktivität eines Jugendspielers eine zulässige Beschäftigung am Sonntag. Zu prüfen bleiben der persönliche Anwendungsbereich des KJBG, der Ort, die angeordnete Tätigkeit und die weiteren Schutzvorschriften. Ein Vereinsname auf dem Trikot ersetzt diese Prüfung nicht.

Die Ausnahme betrifft außerdem die Sonn- und Feiertagsruhe nach § 18 KJBG. Sie entscheidet nicht automatisch über Arbeitszeit, tägliche Ruhezeit, Pausen, Entgelt, Schule, Reise oder Aufsicht. Diese Fragen brauchen jeweils eine eigene rechtliche Grundlage und eine nachvollziehbare Planung.

Der bestehende Beitrag zu Arbeitszeit, Reisezeit und Ruhefenstern im Saisonplan behandelt die allgemeinen arbeitszeitlichen Fragen bei Spielern. Der vorliegende Beitrag konzentriert sich auf den besonderen KJBG-Schutz für Jugendliche.

Warum jeder zweite Sonntag arbeitsfrei bleiben muss

§ 18 Abs 3 KJBG ordnet an, dass in den Ausnahmefällen des Abs 2 jeder zweite Sonntag arbeitsfrei bleiben muss. Ein Verein kann die Sportplatz-Ausnahme daher nicht so verstehen, dass Jugendliche an jedem Wochenende eingesetzt werden dürfen. Der Saisonplan muss den freien Rhythmus bereits bei der Planung sichtbar machen.

Für die Prüfung ist der relevante Zeitraum vollständig zu erfassen. Dazu gehören Spiele, Pflichttrainings, angesetzte Besprechungen und andere angeordnete Arbeiten auf dem Sportplatz. Ein Sonntag ist nur dann als arbeitsfrei dokumentiert, wenn der Jugendliche an diesem Tag nicht beschäftigt wird. Freie Stunden vor oder nach einem Einsatz ersetzen den arbeitsfreien Sonntag nicht.

Fällt ein Spiel kurzfristig auf einen anderen Sonntag, muss der Plan aktualisiert werden. Die Änderung darf den nächsten arbeitsfreien Sonntag nicht unbemerkt verdrängen. Eine Versionierung des Saisonplans und eine kurze schriftliche Begründung helfen dem Verein und dem Spieler, den Schutzrhythmus später nachzuvollziehen.

Für die praktische Vorbereitung kann die Checkliste zum Vertragsabschluss um einen Kalender der Sonntagseinsätze ergänzt werden. Bei Streit über die Durchführung bietet der Bereich Kündigung und Streitbeilegung eine allgemeine Orientierung.

Sportliche Beschäftigung vom privaten Spiel trennen

Ein Jugendlicher kann am Sonntag aus unterschiedlichen Gründen auf einem Sportplatz sein. Ein angeordnetes Ligaspiel, ein verpflichtendes Vereinstraining und eine vom Verein organisierte sportliche Veranstaltung stehen einer privaten Freizeitaktivität gegenüber. Für die KJBG-Prüfung kommt es auf die tatsächliche Tätigkeit und den rechtlichen Rahmen an, nicht allein auf den Ort.

Bei einer Beschäftigung sind Anordnung, Anwesenheitspflicht, Beginn, Ende und organisatorische Einbindung festzuhalten. Eine freiwillige Teilnahme an einem privaten Amateurspiel begründet dadurch nicht automatisch ein Dienst-, Lehr- oder Ausbildungsverhältnis. Umgekehrt darf ein als Freizeit bezeichnetes Programm nicht über die tatsächlichen Weisungen und Pflichten hinwegsehen.

Besonders genau sind gemischte Tage zu prüfen. Ein freiwilliges Spiel am Vormittag kann neben einem verpflichtenden Vereinstraining am Nachmittag stehen. Für den Beschäftigungsanteil braucht der Verein eine klare zeitliche Abgrenzung. Auch Reise, Videoanalyse, Teambesprechung und Betreuung können eigenständige Fragen sein, wenn sie angeordnet oder vorausgesetzt werden.

Feiertage und weitere Schutzregeln gesondert prüfen

§ 18 Abs 1 KJBG nennt neben Sonntagen auch gesetzliche Feiertage. Die Sportplatz-Ausnahme des Abs 2 betrifft deshalb beide Schutzbereiche. Für jeden Feiertagseinsatz muss dieselbe Grundprüfung erfolgen: persönlicher Anwendungsbereich, konkrete Beschäftigung, Sportplatzbezug und Einhaltung der weiteren Schutzvorgaben.

Der Sonntagsschutz beantwortet nicht die gesamte Belastungsfrage. Tägliche Ruhezeiten, Pausen, Arbeitszeitgrenzen, Schule und Erholung können zusätzliche Grenzen setzen. Auch ein zulässiger Sonntagseinsatz darf daher nicht isoliert vom Samstagabend, der Rückreise, dem nächsten Schultag oder dem folgenden Training betrachtet werden.

Bei Minderjährigen kommen außerdem Fragen der gesetzlichen Vertretung, der Aufsicht und der Kommunikation mit den Eltern hinzu. Der Vertrag sollte festhalten, wer den Einsatz plant, wer kurzfristige Änderungen mitteilt und wie der freie Sonntag kontrolliert wird. Das schafft eine belastbare Organisationsgrundlage, ersetzt aber nicht die Prüfung des Einzelfalls.

Sonntagseinsätze und freie Tage nachvollziehbar dokumentieren

Für die Prüfung sollten Vertrag, Nachträge, Akademie- oder Ausbildungsvereinbarung, Saisonplan, Spielpläne und Trainingskalender gemeinsam vorliegen. Ergänzend sind Einberufungen, Team-App-Nachrichten, Anwesenheitslisten, Reisepläne und kurzfristige Änderungen wichtig. Aus den Unterlagen muss erkennbar sein, welche Tätigkeit angeordnet war.

Eine einfache Tabelle kann Datum, Tätigkeit, Ort, Beginn, Ende, Anordnung, Beschäftigungsstatus und den vorgesehenen freien Sonntag enthalten. Bei einer Planänderung sollte die alte Version erhalten bleiben. So lässt sich unterscheiden, ob der Einsatz bereits im ursprünglichen Saisonplan vorgesehen war oder erst später hinzugekommen ist.

Spieler und Familien sollten Nachrichten, Kalender und Abrechnungen zeitnah sichern. Vereine sollten den Plan so führen, dass die Einhaltung des zweiten freien Sonntags auch nach mehreren Monaten überprüfbar bleibt. Eine vollständige Dokumentation erleichtert die Klärung, wenn die Bezeichnung des Vertrags oder die Einordnung der Tätigkeit strittig wird.

Häufige Fehler beim Einsatz am Sonntag

Nur auf das Alter schauen: Geburtsdatum, Schulpflicht und die rechtliche Stellung müssen gemeinsam geprüft werden.

Jedes Vereinsspiel als Sportplatz-Ausnahme behandeln: Zuerst ist zu klären, ob eine Beschäftigung im Anwendungsbereich des KJBG vorliegt und welche Tätigkeit konkret angeordnet wird.

Jeden Sonntag einplanen: § 18 Abs 3 verlangt in den Ausnahmefällen des Abs 2 jeden zweiten Sonntag arbeitsfrei.

Freie Stunden als freien Sonntag zählen: Ein späterer Beginn oder ein früheres Ende macht einen Tag mit Beschäftigung nicht arbeitsfrei.

Feiertage im Kalender übersehen: § 18 KJBG erfasst neben Sonntagen auch gesetzliche Feiertage.

Nur den Spielbeginn dokumentieren: Training, Besprechung, Reise und andere angeordnete Tätigkeiten können für die Gesamtprüfung relevant sein.

Häufige Fragen zum Jugendspieler am Sonntag

Darf ein Jugendspieler am Sonntag auf dem Sportplatz spielen?
Das hängt zunächst davon ab, ob eine Beschäftigung im Anwendungsbereich des KJBG vorliegt. Für Arbeiten auf Sport- und Spielplätzen enthält § 18 Abs 2 eine Ausnahme vom grundsätzlichen Verbot. In diesen Fällen muss jedoch jeder zweite Sonntag arbeitsfrei bleiben. Weitere Schutzregeln sind gesondert zu prüfen.

Gilt die Sportplatz-Ausnahme für jeden Minderjährigen?
Nein. § 1 bis § 3 KJBG unterscheiden zwischen Kindern und Jugendlichen und knüpfen den Anwendungsbereich an die konkrete Beschäftigungs- oder Ausbildungssituation. Ein privates Amateurspiel ist daher nicht automatisch eine Beschäftigung nach dem KJBG. Vertrag, Weisungen und tatsächlicher Ablauf sind entscheidend.

Was gilt, wenn die Schulpflicht noch nicht beendet ist?
Dann kann die Einordnung als Kind nach § 2 KJBG bis zur späteren Beendigung der Schulpflicht reichen. Das Geburtsdatum allein beantwortet die Frage nicht. Geburtsdatum, Schulstatus und Tätigkeit sollten gemeinsam dokumentiert werden.

Reicht ein freier Vormittag als Ausgleich?
Nein. Wenn der Jugendliche am Sonntag beschäftigt wird, ist dieser Sonntag nicht arbeitsfrei. In den Fällen des § 18 Abs 2 muss der Saisonplan den jeweils zweiten arbeitsfreien Sonntag ausdrücklich ausweisen.

Das Wichtigste für die nächsten Schritte

Beginnen Sie mit Geburtsdatum, Schulstatus und der Frage, ob ein Dienst-, Lehr- oder sonstiges Ausbildungsverhältnis besteht. Ordnen Sie danach jede Sonntagstätigkeit nach Ort, Anordnung, Beginn, Ende und sportlichem Zweck. So lässt sich die Sportplatz-Ausnahme vom privaten Amateurspiel trennen.

Markieren Sie im vollständigen Saisonplan jeden Sonntagseinsatz und den jeweils zweiten arbeitsfreien Sonntag. Prüfen Sie zusätzlich Feiertage, tägliche Ruhezeiten, Schule, Reise und Betreuung. Die Unterlagen sollten eine klare Chronologie ergeben, wenn ein Termin kurzfristig geändert wurde.

Neue Beiträge und rechtliche Hinweise der Kanzlei erhalten Sie mit BRANDaktuellen Rechtsnews. Wenn Sie einen Sonntagseinsatz, den Saisonplan oder einen Vertrag eines Jugendspielers prüfen lassen möchten, halten Sie Vertrag, Kalender, Spielplan und Kommunikation geordnet bereit. Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt, klärt mit Ihnen die nächsten sinnvollen Schritte.

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