Spielervertrag
Checkliste Vermarktung

Spielervermarktung vertraglich vorbereiten

Ordnen Sie vor einer Kampagne, einem Sponsoring oder einer Medienproduktion die wichtigsten Rechte, Pflichten und Unterlagen.

Checkliste für Bildrechte, Sponsoring, Mediennutzung, Vergütung und Freigaben in der Spielervermarktung.

Diese Checkliste hilft Ihnen, Vermarktungsleistungen eines Spielers oder einer Spielerin konkret zu beschreiben. Halten Sie fest, wer welches Material auf welchen Kanälen, in welchem Gebiet und für welche Dauer nutzen darf. So lassen sich offene Punkte vor der Unterschrift gezielt klären.

Ihre Abhakungen bleiben ausschließlich in diesem Browser gespeichert. Es werden dabei keine Checklisten-Daten an die Kanzlei übertragen.

0 von 30 Punkten erledigt

01 Bild und Name

Beschreiben Sie die konkrete Darstellung und den erlaubten Verwendungszweck.

02 Medien und Kanäle

Ordnen Sie jedem Material die vorgesehenen Veröffentlichungsorte zu.

03 Gebiet und Dauer

Eine Nutzung sollte räumlich und zeitlich überprüfbar bleiben.

04 Lizenz und Einwilligung

Prüfen Sie, welche Rechte eingeräumt werden und welche Zustimmung tatsächlich vorliegt.

05 Exklusivität

Exklusivität kann andere Verträge, persönliche Kooperationen und spätere Angebote begrenzen.

06 Sponsor und Vereinsrechte

Stimmen Sie die Vermarktung mit den Rechten von Verein, Verband und bestehenden Partnern ab.

07 Freigaben

Planen Sie den Ablauf, bevor Material veröffentlicht oder eine Kampagne gestartet wird.

08 Vergütung

Die Vergütung sollte an klar beschriebene Leistungen und Zeitpunkte anknüpfen.

09 Löschung und Beendigung

Klären Sie, was nach Ablauf, Kündigung oder einer berechtigten Beendigung mit dem Material geschieht.

10 Dokumente

Legen Sie die Unterlagen so ab, dass der vereinbarte Umfang später nachvollziehbar bleibt.

Rechtlicher Rahmen

Eine Vermarktungsvereinbarung sollte Bild, Name, Stimme und sonstige persönliche Leistungen so konkret beschreiben, dass Umfang und Grenzen der Nutzung nachvollziehbar sind. Für die Veröffentlichung von Bildnissen kann § 78 UrhG relevant sein. Bei personenbezogenen Aufnahmen, Kontaktdaten oder Nutzungsprofilen sind außerdem die Vorgaben der DSGVO zu berücksichtigen. Werbliche Aussagen und Sponsorendarstellungen müssen zudem mit dem Lauterkeitsrecht und den Regeln des Vereins oder Verbands zusammenpassen.

Die Liste ist eine allgemeine Orientierung. Sie ist keine Rechte- oder Wirksamkeitsgarantie und ersetzt keine Prüfung des konkreten Vertrags, der Kampagne oder der anwendbaren Verbandsregeln.

Passende Einstiege

Zur Einordnung können Sie auch die Themenübersicht und die verfügbaren Rechner des Fachportals öffnen.

Weiterführende Rechtsquellen

Die folgenden amtlichen Texte zeigen die rechtlichen Anknüpfungspunkte. Ob und wie sie im Einzelfall greifen, hängt vom Inhalt und vom tatsächlichen Ablauf der Vermarktung ab.

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