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Elternteilzeit im Profifußball: Arbeitszeit und Saisonplanung nach der Geburt

Elternteilzeit im Profifußball verständlich planen: Anspruch nach § 15h MSchG, Arbeitszeitlage, Saisonkalender und vereinbarte Teilzeit.

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30. September 2026 · Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt

Elternteilzeit im Profifußball braucht eine arbeitsrechtlich klare Vereinbarung und einen Saisonplan, der diese Vereinbarung abbildet. Für den Anspruch nach § 15h MSchG sind vor allem die Dauer des Dienstverhältnisses, die Betriebsgröße und die Bandbreite der Arbeitszeit entscheidend.

Im Profibetrieb muss die vereinbarte Lage der Arbeitszeit mit Training, Spielen, Reisen, Besprechungen und Regeneration zusammenpassen. Der Spielplan ersetzt keine Vereinbarung über Beginn, Dauer, Ausmaß und Lage der Teilzeit. Dieser Beitrag setzt bei der Elternteilzeit nach der Geburt an und behandelt weder Mutterschutz noch Karenz.

Kurze Einordnung

Welche Frage zur Elternteilzeit steht im Vordergrund?

Wählen Sie die Situation, die Ihrem Fall am nächsten kommt. Die Einordnung zeigt, welche Unterlagen und Zeitangaben zuerst zusammengehören.

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01 Frage 1

Aus welcher Rolle prüfen Sie die Elternteilzeit?

Ergebnis

Ihre Einschätzung

01

Für den gesetzlichen Anspruch sind Dienstzeit, Betriebsgröße und Arbeitszeitbandbreite anhand konkreter Daten zu prüfen.

Ordnen Sie Arbeitsvertrag und Nachträge, Beginn und Dauer der Beschäftigung sowie die Zahl der regelmäßig Beschäftigten. Ergänzen Sie die bisherige und die gewünschte Wochenarbeitszeit.

02

Die Lage der Arbeitszeit muss mit dem Saisonkalender und den betrieblichen sowie persönlichen Interessen zusammenpassen.

Stellen Sie Training, Spiele, Reisen, Besprechungen und Regeneration den gewünschten Zeitfenstern gegenüber. Markieren Sie, welche Punkte unverzichtbar sind und wo eine andere Verteilung möglich bleibt.

03

Fehlt der Anspruch nach § 15h oder ist er ausgeschöpft, kann eine Elternteilzeit nach § 15i MSchG vereinbart werden.

Prüfen Sie, ob eine schriftliche Vereinbarung bis zum Ablauf des achten Lebensjahres des Kindes mit mindestens 20 Prozent Reduktion und zwölf Wochenstunden möglich ist. Halten Sie auch Beginn, Dauer, Ausmaß und Lage fest.

Wer Anspruch auf Elternteilzeit nach § 15h MSchG hat

§ 15h Abs 1 MSchG gibt einer Dienstnehmerin bis zum Ablauf des achten Lebensjahres des Kindes einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung. Das Höchstausmaß beträgt grundsätzlich sieben Jahre. Die tatsächliche Dauer des Beschäftigungsverbotes nach § 5 Abs 1 MSchG und die von beiden Elternteilen für dasselbe Kind in Anspruch genommene Elternkarenz werden davon abgezogen. Der Zeitraum zwischen dem siebten Geburtstag und einem späteren Schuleintritt wird hinzugerechnet.

Der Anspruch setzt voraus, dass das Dienstverhältnis beim Antritt der Teilzeit ununterbrochen drei Jahre gedauert hat. Zeiten aus unmittelbar vorausgegangenen Dienstverhältnissen beim selben Dienstgeber werden mitgerechnet. Auch bestimmte Unterbrechungen nach Wiedereinstellungszusage oder Wiedereinstellungsvereinbarung sowie Karenzzeiten nach dem MSchG berücksichtigt das Gesetz für die Mindestdauer.

Zusätzlich muss die Dienstnehmerin in einem Betrieb mit mehr als 20 Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern beschäftigt sein. Bei saisonal schwankender Beschäftigtenzahl zählt der Durchschnitt des vergangenen Jahres. Für einen Verein ist deshalb die rechtlich maßgebliche Betriebsgröße zum Antritt der Teilzeit festzuhalten, statt nur die Kadergröße oder die Zahl der registrierten Spielerinnen zu betrachten.

In Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten kann eine Betriebsvereinbarung nach § 97 Abs 1 Z 25 ArbVG einen Anspruch nach den Regeln des § 15h schaffen. Der konkrete Spielervertrag, die Betriebsorganisation und eine solche Vereinbarung gehören daher gemeinsam in die Prüfung. Die allgemeine gesetzliche Voraussetzung darf nicht aus dem sportlichen Saisonbetrieb allein abgeleitet werden.

Welche Arbeitszeit die Bandbreite vorgibt

Der Anspruch nach § 15h Abs 1 MSchG besteht nur, wenn die wöchentliche Normalarbeitszeit um mindestens 20 Prozent reduziert wird und zwölf Stunden nicht unterschreitet. Diese Bandbreite begrenzt den gesetzlichen Anspruch. Sie beschreibt daher die arbeitszeitliche Untergrenze, die bei der Planung mit dem ursprünglichen Arbeitszeitausmaß verglichen werden muss.

Für die Berechnung ist die wöchentliche Normalarbeitszeit maßgeblich. Ein Saisonkalender mit wechselnden Spielen beantwortet diese Frage noch nicht. Vertrag, Nachträge und die bisherige Einteilung müssen zeigen, welches regelmäßige Arbeitszeitausmaß als Ausgangspunkt gilt und wie die reduzierte Arbeitszeit über die Saison verteilt werden soll.

Die Teilzeit kann bis zum Ablauf des achten Lebensjahres des Kindes in Anspruch genommen werden, wobei die gesetzliche Höchstdauer und die Anrechnungsregeln aus § 15h zu beachten sind. Beginn und Ende dürfen daher nicht allein nach Hin- und Rückrunde festgelegt werden. Entscheidend ist die gesetzlich zulässige Dauer in Verbindung mit der konkreten Vereinbarung.

Training, Spieltage und Reisen können innerhalb der reduzierten Arbeitszeit unterschiedlich verteilt werden. Die Bandbreite erlaubt jedoch keine pauschale Umrechnung eines ganzen Spieltags in eine beliebige Anzahl von Stunden. Die tatsächlichen Pflichten und die vereinbarte Lage bleiben für die Saisonplanung maßgeblich.

Wie Beginn, Dauer, Ausmaß und Lage vereinbart werden

§ 15h MSchG verlangt eine Vereinbarung über Beginn, Dauer, Ausmaß und Lage der Teilzeitbeschäftigung. Dabei sind die betrieblichen Interessen und die Interessen der Dienstnehmerin zu berücksichtigen. Für eine Profifußballerin bedeutet das: Die Vereinbarung muss eine verständliche Arbeitszeitordnung schaffen, mit der sich der Saisonbetrieb und die Betreuung des Kindes planen lassen.

Der Beginn sollte an einem konkreten Datum feststehen. Für die Dauer braucht es ein klares Enddatum oder eine klar beschriebene Laufzeit. Das Ausmaß wird über die reduzierte Wochenarbeitszeit beschrieben. Die Lage beantwortet, an welchen Wochentagen und in welchen Zeitfenstern die Arbeitsleistung grundsätzlich erbracht wird. Diese Angaben sollten mit dem Spielervertrag und seinen Nachträgen übereinstimmen.

Der Verein darf den sportlichen Ablauf in die Interessenabwägung einbringen. Ein dichtes Spielprogramm, fixe Mannschaftstrainings oder internationale Reisen erklären den organisatorischen Bedarf. Sie ersetzen aber keine konkrete Prüfung der persönlichen Betreuungszeiten. Umgekehrt muss die Spielerin ihre verfügbaren Zeitfenster so beschreiben, dass der Verein die Arbeitsorganisation realistisch beurteilen kann.

Für die spätere Umsetzung ist eine schriftliche Fassung mit Version, Datum und Ansprechpartner sinnvoll. Sie sollte auch zeigen, wie Planänderungen kommuniziert werden. So lässt sich unterscheiden, was ursprünglich vereinbart war, was für eine bestimmte Saison geplant wurde und welche Änderung danach besprochen wurde.

Wie die Saisonplanung die vereinbarte Lage abbildet

Ein Saisonplan sollte die Elternteilzeit in konkrete Zeitfenster übersetzen. Neben Spielen gehören Mannschaftstraining, individuelle Einheiten, verpflichtende Besprechungen, Reisen, medizinische Termine und Regeneration in die Übersicht, soweit sie arbeitsvertraglich relevant sind. Der Beitrag zu Arbeitszeit, Reisezeit und Ruhefenstern im Profifußball behandelt die allgemeine Einordnung dieser Zeiten.

Für Heim- und Auswärtsspiele können unterschiedliche Belastungen entstehen. Eine Spielerin kann an einem bestimmten Spieltag verfügbar sein, während die Reise oder ein anschließendes Pflichtprogramm in das Betreuungsfenster fällt. Deshalb sollte der Plan nicht nur Einsatz oder Nicht-Einsatz zeigen, sondern die maßgeblichen Zeitblöcke und ihre Lage ausweisen.

Die gewünschte Betreuung lässt sich ebenso in wiederkehrende Zeitfenster übersetzen. Beispielsweise kann die Vereinbarung bestimmte Nachmittage, Morgenstunden oder einzelne Wochentage freihalten. Welche Lösung trägt, hängt vom Vertrag, dem Trainingsbetrieb und den persönlichen Interessen ab. Eine pauschale Zusage für jede einzelne Partie folgt daraus nicht.

Bei jeder kurzfristigen Änderung sind die tatsächliche Arbeitszeit und die vereinbarte Lage nebeneinander zu halten. Ein aktualisierter Kalender, eine kurze Begründung und die dokumentierte Abstimmung helfen, den Saisonbetrieb und die Teilzeitregelung gemeinsam nachvollziehbar zu halten.

Was gilt, wenn der gesetzliche Anspruch fehlt oder ausgeschöpft ist

§ 15i MSchG eröffnet eine vereinbarte Teilzeitbeschäftigung, wenn kein Anspruch nach § 15h Abs 1 oder Abs 4 besteht oder der Anspruch bereits ausgeschöpft wurde. Die Vereinbarung kann bis zum Ablauf des achten Lebensjahres des Kindes getroffen werden. Sie erfasst ebenfalls Beginn, Dauer, Ausmaß und Lage der Teilzeit.

Auch bei dieser Vereinbarung muss die wöchentliche Normalarbeitszeit um mindestens 20 Prozent reduziert werden und zwölf Stunden erreichen. Der Unterschied liegt im Ausgangspunkt: § 15i schafft eine Vereinbarung für Fälle, in denen der gesetzliche Anspruch nicht greift oder nicht mehr zur Verfügung steht. Die Bereitschaft beider Seiten und eine klare schriftliche Fassung sind deshalb besonders wichtig.

Für einen Vereinsspielbetrieb sollte die Vereinbarung dieselbe Genauigkeit wie eine Anspruchsteilzeit haben. Sie sollte den Beginn, die Dauer, den Wochenumfang, die Lage und die Einordnung von Training, Spielen und Reisen beschreiben. Der bestehende Beitrag zu Wiedereingliederungsteilzeit im Profisport betrifft eine Rückkehr nach Krankheit und ist von dieser Elternteilzeit zu trennen.

Eine freiwillige Saisonabsprache ohne Bezug zu § 15h oder § 15i beantwortet die arbeitsrechtliche Frage nicht vollständig. Die Parteien sollten klären, ob sie einen gesetzlichen Anspruch umsetzen oder eine eigene Vereinbarung nach § 15i schließen. Erst danach lässt sich der Kalender verlässlich aufbauen.

Welche Unterlagen für Spielerin und Verein wichtig sind

Für die erste Prüfung braucht es den vollständigen Spielervertrag mit Nachträgen, das Datum des Beginns der Beschäftigung und allfällige frühere Dienstverhältnisse beim selben Verein. Dazu kommen die bisherige Normalarbeitszeit, die gewünschte Reduktion und ein realistischer Vorschlag für Beginn und Dauer.

Der Verein sollte die regelmäßige Beschäftigtenzahl im relevanten Betrieb und bei saisonalen Schwankungen den Durchschnitt des Vorjahres dokumentieren. Außerdem gehören Mannschaftsplan, Trainingskalender, Spieltermine, Reisevorgaben und Besprechungen in die organisatorische Prüfung. Die bloße Zahl der Profispielerinnen gibt für § 15h nicht automatisch den maßgeblichen Wert an.

Spielerin und Verein sollten die persönlichen Betreuungszeiten und den betrieblichen Bedarf in einer gemeinsamen Zeitübersicht gegenüberstellen. Markieren Sie fixe Betreuungsfenster, unverzichtbare Pflichttermine, mögliche Ersatzzeiten und die Frage, wer eine kurzfristige Planänderung bestätigt.

Der Beitrag zum Mutterschutz im Profifußball behandelt den Schutz während Schwangerschaft und Mutterschaft. Für die Elternteilzeit nach der Geburt sind daraus nur die eigenen Vertrags- und Zeitfragen weiterzuführen. Die Unterlagen sollten deshalb nach Themen getrennt geordnet werden.

Welche Fehler bei Elternteilzeit im Profifußball häufig vorkommen

Nur den Spielplan betrachten: Spiele bilden nur einen Teil der arbeitsvertraglichen Pflichten ab. Training, Reisen, Besprechungen und weitere gebundene Zeiten gehören in die Prüfung.

Den Anspruch aus der Kadergröße ableiten: § 15h knüpft an den Betrieb und bei saisonalen Schwankungen an den Durchschnitt der Beschäftigtenzahl an. Eine interne Kaderliste ersetzt diese Feststellung nicht.

Die Wochenstunden festlegen und die Lage offenlassen: Ohne Zeitfenster bleibt unklar, wie Betreuung und Saisonpflichten praktisch zusammenpassen.

Eine Saisonabsprache mit Elternteilzeit gleichsetzen: Der Kalender muss auf einer Anspruchs- oder Vereinbarungsgrundlage beruhen und darf die arbeitsrechtlichen Eckdaten nicht ersetzen.

Änderungen nur mündlich behandeln: Bei verschobenen Spielen, neuen Reisen oder verändertem Training sollte erkennbar bleiben, welche Lage vereinbart war und welche Anpassung abgestimmt wurde.

Häufige Fragen zur Elternteilzeit im Profifußball

Welche Voraussetzungen gelten für den Anspruch nach § 15h MSchG?
Das Dienstverhältnis muss beim Antritt grundsätzlich ununterbrochen drei Jahre gedauert haben. Außerdem muss die Dienstnehmerin in einem Betrieb mit mehr als 20 Beschäftigten arbeiten, sofern keine Betriebsvereinbarung nach § 15h Abs 4 greift. Die Wochenarbeitszeit muss um mindestens 20 Prozent sinken und zwölf Stunden erreichen.

Kann die Spielerin bestimmte Trainingstage oder Nachmittage freihalten?
Die Lage der Teilzeit ist zu vereinbaren. Dabei sind die betrieblichen Interessen und die Interessen der Dienstnehmerin zu berücksichtigen. Ein konkretes Betreuungsfenster kann daher Teil der Planung sein, muss aber mit dem Spielervertrag und dem Saisonbetrieb abgestimmt werden.

Reicht eine geringere Wochenarbeitszeit ohne Saisonplan?
Für die praktische Umsetzung reicht die Stundenangabe allein meist nicht. Beginn, Dauer, Ausmaß und Lage sollten mit Training, Spielen, Reisen und weiteren Pflichtterminen verbunden werden.

Was ist möglich, wenn der Anspruch nach § 15h nicht besteht?
Nach § 15i MSchG kann bis zum Ablauf des achten Lebensjahres des Kindes eine Teilzeit vereinbart werden. Auch dann gelten die Bandbreite mit mindestens 20 Prozent Reduktion und zwölf Wochenstunden sowie die Vereinbarung von Beginn, Dauer, Ausmaß und Lage.

Verlängert Elternteilzeit automatisch den Spielervertrag?
Die Elternteilzeit regelt die Arbeitszeit. Eine automatische Verlängerung der Vertragslaufzeit folgt daraus nicht. Laufzeit, Optionen und allfällige Änderungen müssen im Spielervertrag gesondert geprüft werden.

Was Spielerin und Verein jetzt vorbereiten sollten

Sichern Sie zuerst den Spielervertrag mit allen Nachträgen, die Dauer der Beschäftigung, die bisherige Normalarbeitszeit und die gewünschte Reduktion. Prüfen Sie danach die Betriebsgröße und die Frage, ob ein Anspruch nach § 15h oder eine Vereinbarung nach § 15i die passende Grundlage ist.

Übertragen Sie die gewählte Arbeitszeit anschließend in den Saisonkalender. Markieren Sie Training, Spiele, Reisen, Besprechungen, Betreuungsfenster und mögliche Änderungen. Die Vereinbarung sollte erkennen lassen, welche Zeiten feststehen und wie eine Anpassung abgestimmt wird.

Wenn Sie Elternteilzeit, die Lage der Arbeitszeit oder die Vereinbarkeit mit einem Profivertrag prüfen möchten, halten Sie Vertrag, Saisonplan und eine kurze Chronologie der Gespräche bereit. Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt, klärt mit Ihnen die nächsten sinnvollen Schritte.

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