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Profispieler zum Gericht geladen: Bezahlte Dienstverhinderung und Meldepflicht

Gerichtstermin für Profispieler: Wann die Dienstverhinderung bezahlt bleibt, wie lange sie reicht und wann der Verein informiert werden muss.

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18. September 2026 · Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt

Ein Profispieler darf einen ordnungsgemäß angesetzten Gerichtstermin wahrnehmen, wenn seine persönliche Anwesenheit erforderlich ist. Die Vergütung kann für die notwendige, verhältnismäßig kurze Abwesenheit fortbestehen, wenn ein wichtiger persönlicher Grund vorliegt, den Spieler kein Verschulden trifft und er den Verein rechtzeitig informiert.

§ 1154b Abs 5 ABGB nennt diese Voraussetzungen für andere wichtige persönliche Gründe. Eine gerichtliche Zeugenladung ist von einer freiwilligen privaten Verpflichtung zu unterscheiden. Für die Beurteilung zählen der genaue Termin, die Rolle im Verfahren, der notwendige Zeitaufwand und die verlässliche Meldung an den Verein.

Kurze Einordnung

Welche Situation liegt bei Ihnen vor?

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01 Frage 1

Aus welcher Rolle prüfen Sie den Gerichtstermin?

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01

Bei einer Zeugenladung müssen Ladung, Erscheinen und notwendige Abwesenheitszeit zusammenpassen.

Sichern Sie die Ladung, melden Sie den Termin sofort mit der voraussichtlichen Dauer und dokumentieren Sie Anreise, Wartezeit und Rückkehr. Die arbeitsrechtliche Vergütung ist anhand des konkreten Zeitaufwands und Vertrags zu prüfen.

02

Die Rolle als Partei oder Beschuldigter kann andere Fragen zur persönlichen Anwesenheit und zur Vergütung auslösen.

Ordnen Sie gerichtliche Ladung, Verfahrensrolle und vertragliche Pflichten. Prüfen Sie getrennt, ob persönliche Anwesenheit angeordnet ist und welcher Zeitaufwand für den Verein tatsächlich entsteht.

03

Ein freiwilliger privater Termin erreicht den Maßstab des § 1154b Abs 5 ABGB nicht ohne weitere besondere Umstände.

Beschreiben Sie Anlass, notwendige Dauer und fehlende Ausweichmöglichkeit. Prüfen Sie außerdem, ob Vertrag oder Kollektivvertrag eine eigene Regelung zur Dienstfreistellung enthält.

Wann ist der Gerichtstermin ein wichtiger persönlicher Grund?

§ 1154b Abs 5 ABGB schützt den Entgeltanspruch, wenn andere wichtige, die Person des Dienstnehmers betreffende Gründe eine Dienstleistung ohne eigenes Verschulden während einer verhältnismäßig kurzen Zeit verhindern. Die Regelung erfasst daher eine konkrete Verhinderung im Einzelfall. Sie gewährt keine pauschale Freistellung für den gesamten Spieltag oder für eine unbestimmte Vorbereitungszeit.

Eine ordnungsgemäße gerichtliche Zeugenladung hat ein besonderes Gewicht. In einem Zivilverfahren fordert § 329 ZPO den geladenen Zeugen auf, zur bestimmten Tagsatzung zu erscheinen. Das Gericht kann in der Ladung auch auf die Folgen des Ausbleibens hinweisen. Damit steht eine öffentliche Verpflichtung im Raum, die von einem frei gewählten privaten Termin zu trennen ist.

Die Beurteilung bleibt an den konkreten Ablauf gebunden. Zu prüfen sind die Ladung, die notwendige Anwesenheit, die Reise zum Gericht, eine angemessene Wartezeit und die Rückkehr zum Verein. Je genauer diese Zeiten feststehen, desto leichter lässt sich die verhältnismäßig kurze Dienstverhinderung einordnen.

Zeugenladung und Gerichtspflicht richtig abgrenzen

Die Rolle im Verfahren entscheidet über die weitere Prüfung. Ein Zeuge soll eigene Wahrnehmungen schildern. Eine Partei verfolgt eigene Verfahrensinteressen. Eine beschuldigte Person in einem Strafverfahren unterliegt wiederum eigenen verfahrensrechtlichen Regeln. Aus der Bezeichnung „Gerichtstermin“ folgt daher noch keine einheitliche arbeitsrechtliche Bewertung.

Bei einer Zivilverhandlung sieht § 333 ZPO Folgen für das unentschuldigte Ausbleiben eines ordnungsgemäß geladenen Zeugen vor. Das Gericht kann Kostenersatz, eine Ordnungsstrafe und eine neuerliche Ladung anordnen. Diese Folgen erklären, warum eine echte Zeugenladung bei der Interessenabwägung anders zu behandeln ist als eine unverbindliche Einladung zu einem Gespräch.

Der Verein sollte die Ladung nicht durch eine eigene Trainingsplanung entwerten. Zugleich muss der Spieler offenlegen, welche Zeit wirklich erforderlich ist. Ein Termin am Vormittag rechtfertigt nicht automatisch das Fernbleiben vom gesamten Nachmittagstraining, wenn eine rechtzeitige Rückkehr möglich ist.

Meldepflicht: Wann muss der Verein informiert werden?

Der Spieler sollte den Verein informieren, sobald er von der Ladung und dem Termin weiß. Die Nachricht muss den Tag, den Beginn, die voraussichtliche Dauer und die notwendige Reisezeit enthalten. Eine Kopie der Ladung oder eine Bestätigung des Gerichts kann die Meldung nachvollziehbar machen. Der Verein kann dadurch Training, Betreuung und Spieltagsplanung sachgerecht organisieren.

Eine besondere Form der Meldung nennt § 1154b Abs 5 ABGB nicht. Vertrag, Kollektivvertrag, Dienstordnung oder interne Kommunikationsregeln können jedoch Vorgaben enthalten. Entscheidend bleibt, dass die Information den zuständigen Ansprechpartner rechtzeitig erreicht. Eine Mitteilung an eine nicht zuständige Person kann die spätere Rekonstruktion erschweren.

Ändert das Gericht den Termin oder verlängert sich die Verhandlung, sollte der Spieler die Änderung sofort weitergeben. Nach dem Termin genügt eine kurze Rückmeldung mit tatsächlicher Dauer und Rückkehrzeit. Die Kommunikation sollte sachlich bleiben und keine unnötigen Einzelheiten zum Verfahren enthalten.

Bezahlte Dienstverhinderung: Welche Zeit zählt?

Bei einer anrechenbaren Dienstverhinderung bleibt der Entgeltanspruch für die erforderliche Abwesenheit grundsätzlich erhalten. Maßgeblich sind die Grenzen des § 1154b Abs 5 ABGB: wichtiger persönlicher Grund, kein eigenes Verschulden und verhältnismäßig kurze Dauer. Der Anspruch bezieht sich auf die notwendige Zeit. Er umfasst deshalb nicht automatisch jede sportliche oder private Aktivität rund um den Gerichtstermin.

Grundgehalt und laufende vertragliche Vergütung sind von leistungsabhängigen Prämien zu unterscheiden. Ob eine Einsatz-, Punkte- oder Trainingsprämie trotz fehlender Anwesenheit entsteht, hängt von ihrer eigenen Klausel ab. Die Schwerpunktseite zu Vertrag, Vergütung und Prämien hilft bei dieser Aufteilung.

Der Verein darf die Prüfung auf den tatsächlichen Zeitaufwand beziehen. Wer nach einer kurzen Einvernahme noch rechtzeitig zum Training zurückkehren kann, sollte dies anbieten oder die weitere Anweisung des Vereins einholen. Umgekehrt muss eine erforderliche Wartezeit am Gericht nicht durch eine unrealistische Rückkehrplanung verkürzt werden.

Spielplan, Vertrag und Vergütung gemeinsam prüfen

Profiverträge enthalten häufig genaue Trainings-, Reise- und Erreichbarkeitspflichten. Diese Pflichten bestimmen, welche Zeit durch einen Gerichtstermin tatsächlich kollidiert. Der Vertrag kann außerdem Ansprechpartner, Meldewege oder Nachweise vorgeben. Die gesetzliche Einordnung nach § 1154b ABGB und die konkrete Vertragsorganisation gehören deshalb in dieselbe Prüfung.

Ein Gerichtstermin beendet den Spielervertrag nicht und verändert seine Laufzeit nicht automatisch. Er beantwortet auch nicht die Frage, ob ein Einsatz oder eine Prämie geschuldet ist. Diese Punkte brauchen eine eigene Auslegung anhand von Vertrag, Nachträgen, Spielplan und Abrechnung.

Für den Verein ist eine klare Anweisung hilfreich. Er sollte festhalten, ob der Spieler nach dem Termin zum Training erwartet wird, ob eine individuelle Einheit möglich ist und wie die Anwesenheit dokumentiert wird. Bei einer dauerhaften Trainingsfreistellung liegt eine andere Sachlage vor, die im Beitrag zur Freistellung vom Mannschaftstraining behandelt wird.

Nachweise sichern und typische Fehler vermeiden

Für die Prüfung sollten Ladung, Zustellnachweis, Aktenzeichen, Terminbeginn, voraussichtliche Dauer und tatsächliche Anwesenheitszeit gemeinsam vorliegen. Ergänzend helfen Reiseunterlagen, Nachrichten an den Verein, Trainingsplan, Rückkehrmeldung und die betroffene Abrechnung. Eine kurze Chronologie macht den Zeitaufwand sichtbar.

Die Ladung zu spät melden: Wer den Verein erst nach dem versäumten Training informiert, erschwert die Planung und den Nachweis der fehlenden Schuld.

Den ganzen Tag blockieren: Die notwendige Dauer ist von Vorbereitungszeit, privaten Erledigungen und vermeidbaren Wartezeiten zu trennen.

Zeuge und Partei gleich behandeln: Verfahrensrolle und konkrete Ladung müssen aus dem Dokument geprüft werden.

Grundgehalt und Prämie vermischen: Eine Dienstverhinderung kann für das laufende Entgelt anders wirken als für eine an einen Einsatz geknüpfte Zahlung.

Häufige Fragen zum Gerichtstermin

Bleibt das Gehalt bei einer Zeugenladung weiter geschuldet?
§ 1154b Abs 5 ABGB kann den Entgeltanspruch sichern, wenn die Ladung einen wichtigen persönlichen Grund bildet, den Spieler kein Verschulden trifft und die notwendige Abwesenheit verhältnismäßig kurz bleibt. Vertrag und tatsächlicher Zeitaufwand müssen geprüft werden.

Muss ein Profispieler den Verein über die Ladung informieren?
Ja, die Information sollte erfolgen, sobald Termin und voraussichtliche Dauer bekannt sind. Ladung, Reisezeit und Rückkehr sollten nachvollziehbar mitgeteilt werden. Vertragliche oder kollektivvertragliche Meldewege sind zusätzlich zu beachten.

Gilt die bezahlte Abwesenheit für den gesamten Spieltag?
Nicht automatisch. Entscheidend ist die notwendige Zeit für Gericht, Anreise, erforderliche Wartezeit und Rückkehr. Ein verbleibender Trainings- oder Einsatzzeitraum ist gesondert zu beurteilen.

Was gilt bei einem freiwilligen privaten Termin?
Ein freiwilliger Termin erreicht den Maßstab des § 1154b Abs 5 ABGB nicht ohne besondere Umstände. Anlass, fehlende Ausweichmöglichkeit, Dauer und Vertragsregelung sind zu prüfen.

Das Wichtigste für die nächsten Schritte

Ordnen Sie zuerst die gerichtliche Ladung und markieren Sie Ihre Verfahrensrolle. Notieren Sie Beginn, voraussichtliche Dauer, Reise, notwendige Wartezeit und die geplante Rückkehr. Informieren Sie den Verein frühzeitig über diese Eckdaten und sichern Sie jede Änderung.

Vergleichen Sie danach Spielervertrag, Nachträge, Trainingsplan und Abrechnung. Trennen Sie laufendes Entgelt von Prämien und dokumentieren Sie, welche Leistung trotz Gerichtstermin angeboten wurde. Für eine weitere vertragliche Einordnung kann auch der Beitrag zum befristeten Profivertrag hilfreich sein.

Neue Beiträge und rechtliche Hinweise der Kanzlei erhalten Sie mit BRANDaktuellen Rechtsnews. Wenn Ladung, Vergütung oder die Kommunikation mit dem Verein strittig sind, halten Sie die Unterlagen und eine kurze Chronologie bereit. Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt, klärt mit Ihnen die nächsten sinnvollen Schritte.

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