Bleibt das Gehalt bei einer Zeugenladung weiter geschuldet?
§ 1154b Abs 5 ABGB kann den Entgeltanspruch sichern, wenn die Ladung einen wichtigen persönlichen Grund bildet, den Spieler kein Verschulden trifft und die notwendige Abwesenheit verhältnismäßig kurz bleibt. Vertrag und tatsächlicher Zeitaufwand müssen geprüft werden.
Muss ein Profispieler den Verein über die Ladung informieren?
Ja, die Information sollte erfolgen, sobald Termin und voraussichtliche Dauer bekannt sind. Ladung, Reisezeit und Rückkehr sollten nachvollziehbar mitgeteilt werden. Vertragliche oder kollektivvertragliche Meldewege sind zusätzlich zu beachten.
Gilt die bezahlte Abwesenheit für den gesamten Spieltag?
Nicht automatisch. Entscheidend ist die notwendige Zeit für Gericht, Anreise, erforderliche Wartezeit und Rückkehr. Ein verbleibender Trainings- oder Einsatzzeitraum ist gesondert zu beurteilen.
Was gilt bei einem freiwilligen privaten Termin?
Ein freiwilliger Termin erreicht den Maßstab des § 1154b Abs 5 ABGB nicht ohne besondere Umstände. Anlass, fehlende Ausweichmöglichkeit, Dauer und Vertragsregelung sind zu prüfen.